**Beim Zusammenführen doppelter Spielerprofile entschied das Anlagedatum darüber, welcher Verein der Heimatverein bleibt, und nicht der Beleg**: Stehen nach einer Zusammenführung zwei Heimatvereine offen, muss einer davon geschlossen werden, sonst widersprechen sich die Leser: Die Oberfläche zeigt den einen, ein Transferantrag geht zur Freigabe an den anderen. Bisher blieb schlicht der zuletzt begonnene Eintrag offen. Das ist genau die falsche Richtung, wenn die Dublette eine Fehlanlage ist: Ein doppeltes Profil entsteht regelmäßig, weil ein Verein das vorhandene Profil nicht findet und neu anlegt, es trägt damit immer das jüngere Datum, und beim falschen Verein trägt es nie eine Lizenz. Gemeldet am 27. August 2026 an einem Profil mit 148 Spielen: bei einem Verein angelegt, dort nie lizenziert, alle sechs erteilten Lizenzen bei seinem tatsächlichen Verein, zu dem es lediglich eine Freigabe zum erstgenannten gab. Maßgeblich ist jetzt zuerst der Beleg und erst danach das Datum: Unter den offenen Heimatvereinen gewinnt der, bei dem zuletzt eine Lizenz erteilt wurde. Nur wenn es keine erteilte Lizenz gibt oder wenn sie einen Verein nennt, der gar nicht zur Auswahl steht, was dem Alltagsfall „Wechsel nach der letzten Lizenz" entspricht, entscheidet weiterhin das jüngere Datum. Bewusst nicht eingeführt wurde die naheliegendere Regel, das verbleibende Profil bestimme die Vereinshistorie und die Dublette steuere nur Freigaben bei: Welches der beiden Profile bestehen bleibt, hängt allein an der kleineren Personenkennung und nicht an der Datenqualität. Auf Produktion stammt bei 161 von 1238 zusammengeführten Profilen der offene Heimatverein aus der Dublette, und in 126 dieser Fälle bestätigt die zuletzt erteilte Lizenz genau diesen Verein, gegenüber 9 für das verbleibende Profil. Jene Regel hätte also 126 Profile auf den falschen Verein gesetzt, davon 11 auf gar keinen, weil das verbleibende Profil überhaupt keine Vereinszugehörigkeit trägt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Erteilung und nicht der heutige Status der Lizenz: Eine später wegen eines Transfers ungültig gewordene Lizenz belegt weiterhin, dass die Person damals für diesen Verein spielberechtigt war. Ein bloßer Antrag, eine Ablehnung oder eine gelöschte Lizenz belegen dagegen nichts. Der Beleg wirkt nur zwischen echten Vereinen: Eine Ablage kann er nicht gewinnen lassen, und einen Widerspruch nach Art. 21 DSGVO hebt er nicht auf. Jeder Zweifel am Beleg führt zurück zur Datumsregel, statt auf die zweitbeste Vermutung: ein Erteilungszeitpunkt, der sich nicht lesen lässt oder ganz fehlt, zwei Erteilungen bei verschiedenen Vereinen im selben Augenblick, eine beschädigte Mannschaftskennung, eine gelöschte Mannschaft. Ein Beleg, der sich irrt, benennt mit voller Bestimmtheit den falschen Verein, und niemand sieht es; die Datumsregel ist dagegen genau das Verhalten von vorher. Verglichen werden die Erteilungszeitpunkte jetzt als Zeitpunkte und nicht als Zeichenketten, weil die Verlaufseinträge ihren jeweiligen Zeitzonen-Versatz tragen und ein reiner Zeichenkettenvergleich die Reihenfolge über die Zeitumstellung hinweg still umkehrt. Am behaltenen Eintrag steht jetzt außerdem, nach welcher der beiden Regeln er feststand, damit einer Zusammenführung im Nachhinein anzusehen ist, warum ihr Verein so lautet. Die Regel wirkt auf künftige Zusammenführungen; die bereits entstandenen Fälle im Bestand bleiben davon unberührt.
**Fünf Vereinszugehörigkeiten behaupteten eine Mitgliedschaft, die es nie gab**: Legt ein Verein ein zweites Profil an, weil er das vorhandene nicht findet, dann ist dessen erste Vereinszugehörigkeit kein Beitritt, sondern die Anlage selbst. Bis zur Änderung oben nahm die Zusammenführung sie wie jede andere mit auf das verbleibende Profil, wo sie sich hinterher als kurze Mitgliedschaft bei einem Verein liest, dem die Person nie angehört hat. Der Datenlauf `players:remove_merge_phantom_memberships` entfernt die fünf Einträge, bei denen das nachweislich der Fall ist. Zwei davon widersprechen der übrigen Historie unmittelbar: Beim gemeldeten Profil stehen acht Tage bei einem Verein, bei dem es nie lizenziert war und zu dem es lediglich eine Freigabe gab, die erhalten bleibt; bei einem zweiten überschneidet sich die kopierte Zugehörigkeit mit der noch laufenden beim bisherigen Verein, und der echte Wechsel ist der Transfer eine Woche später. Die anderen drei sind Ablage-Einträge, die offen auf einem inzwischen deaktivierten Profil stehengeblieben sind; der vorherige Datenlauf hat nur aktive Profile behandelt. Diese drei haben danach gar keinen Heimatverein mehr, und das ist bei einem deaktivierten Profil der richtige Zustand. Nicht angefasst werden Einträge, die denselben Verein nennen, dem die Person ohnehin angehört: Sie sind überflüssig, aber nicht falsch. Ebenso wenig angefasst werden die sieben Profile, bei denen die zuletzt erteilte Lizenz einen anderen Verein nennt als den heute offenen. Bei vieren wurde die alte Zugehörigkeit in derselben Sekunde geschlossen, in der die neue begann, nur eben auf dem jeweils anderen Profil; das ist ein echter Vereinswechsel, über zwei Profile hinweg aufgeschrieben, und die Lizenz ist schlicht älter. Ein weiteres trägt einen laufenden Auslandstransfer. Ein einziger Fall bleibt der Handprüfung überlassen, weil beide Zugehörigkeiten undatiert sind und nichts außer einer Lizenz von 2013 den Ausschlag gibt; es ist niemand, der in der laufenden Saison spielt.
**Am Tag einer Zusammenführung nannten alle Masken noch den geschlossenen Verein**: Ob eine Vereinszugehörigkeit noch läuft, wird tagesgenau geprüft, ein heute beendeter Eintrag gilt also bis Mitternacht weiter. Solange von zwei Zugehörigkeiten immer die zuletzt begonnene bestehen blieb, fiel das nicht auf, denn diese war ohnehin die laufende. Seit die Zusammenführung ihren Verein nach Beleg wählt, kann die behaltene die ältere der beiden sein, und dann hätte bis Mitternacht jede Maske weiter den gerade geschlossenen Verein genannt. Für die Spielbetriebskommission hätte das so ausgesehen, als hätte die Zusammenführung nicht gewirkt, und ein noch am selben Tag gestellter Transferantrag wäre zur Freigabe an den falschen Landesverband gegangen. Unter mehreren noch gültigen Zugehörigkeiten gilt jetzt zuerst die laufende und erst danach die zuletzt begonnene. Steht nur eine einzige, heute beendete Zugehörigkeit da, bleibt sie wie bisher bis Mitternacht der Heimatverein, sonst fiele die Person am Tag ihres Vereinswechsels aus jeder Vereinsliste. Eine Zugehörigkeit mit einem Ende in der Zukunft läuft weiterhin und verliert nicht gegen eine ältere unbefristete.
**Beim Zusammenführen konnte eine gelöschte Lizenz wieder als erteilt erscheinen**: Halten beide Profile eine Lizenz für dieselbe Mannschaft in derselben Saison, werden die beiden Verläufe zu einem zusammengelegt und neu sortiert. Sortiert wurde dabei über die Zeichenkette des Zeitstempels. Weil die Einträge ihren jeweiligen Zeitzonen-Versatz tragen, steht „23:59 plus zwei Stunden" dabei vor „22:25 ohne Versatz", obwohl es der frühere Zeitpunkt ist. Der geltende Lizenzstatus ist überall der letzte Eintrag des Verlaufs, sodass sich die Reihenfolge zweier so entstandener Einträge umkehren und der ältere Status wieder gelten konnte. Genau an dieser Stelle treffen die Verläufe zweier getrennt gepflegter Profile aufeinander, also dort, wo verschiedene Versätze am wahrscheinlichsten sind. Sortiert wird jetzt nach dem tatsächlichen Zeitpunkt.